Anwalts-Service für die Oldtimer-Szene

Wolfgang Bruch
Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Strafrecht

Nicht nur die Wartung eines Oldtimers erfordert viel Fachwissen, auch sämtliche Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sollten einem Spezialisten gestellt werden.

Das Spezialgebiet des "Oldtimerrechts" erfordert zunehmend spezielle Kenntnisse der Branche. Rechtsanwalt Wolfgang Bruch ist seit über 30 Jahren in der Oldtimerszene beheimatet, er hat selbst einen Oldtimer, berät und vertritt Oldtimer-Clubs, Interessengemeinschaften und Oldtimerfreunde. Er ist Veranstalter der Herner Oldies.

Ich befasse mich neben den allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Bereichen mit den Schwerpunkten:

  • Unfallsachbearbeitung,
    insbesondere dem Schadensrecht von Oldtimern/Youngtimern
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrecht/Recht der Ordnungswidrigkeiten

Meine Schwerpunkte im Oldtimer-Recht:

  • Kauf und Verkauf
  • Versicherungsfragen

Interessantes und Wichtiges

Erklärt ein Verkäufer im Vorfeld eines Oldtimerverkaufs dem Käufer, dass der Wagen „selbstverständlich bereits eine H-Zulassung“ habe, kann hiermit eine zu Recht erteilte H-Zulassung Gegenstand des Kaufvertrages geworden sein und der Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigen, wenn das übergebene Fahrzeug diese Beschaffenheit nicht aufweist. (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2015, Az. 28 U 144/14).

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Auch ein Oldtimer darf nicht durchgerostet sein. Verkauft ein Autohändler einen Wagen unter Hinweis auf die Oldtimerzulassung, so muss das Auto nicht nur weitgehend „Original“ sein, sondern auch verkehrstüchtig. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Denn wer einen Oldtimer kauft, der darf sich auf dessen guten Zustand verlassen, wenn im Kaufvertrag eine „positive Begutachtung im Original“ durch den TÜV garantiert wird. Im konkreten Fall entdeckte der Käufer 2 Jahre nach dem Erwerb eines Daimler-Benz 280 SE, für den er knapp 18.000,00 € bezahlt hatte, dass das Auto massiv durchgerostet war (BGH VIII ZR 172/12).


Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Bruch, Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Strafrecht

Hermann-Löns-Str. 56 a | 44623 Herne
Tel.: 02323 / 96 00 60 | Fax: 02323 / 96 00 61
E-Mail: bruch@rabruch.de | Internet: www.rabruch.de